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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Grundlage einer guten Geschäftsverbindung sind nicht nur Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern auch die konstruktive Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Wir verkaufen Ihnen unsere Waren unter Geltung folgender Verkaufsbedingungen:
§ 1. Allgemeines
Fertigungen und Lieferungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Der Besteller erkennt mit Erteilung eines Auftrages - ob mündlich oder schriftlich - folgende Fertigungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich von uns bestätigt worden sind. Wenn es keine vom Auftraggeber geforderten und von uns schriftlichen akzeptierten Ver- und Bearbeitungsanforderungen gibt, werden alle in unserem Hause gefertigten Artikel nach unseren hohen Qualitäts- und Fertigungsstandards ausgeführt.
§ 2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Maße, die uns von Kunden aufgegeben wurden, gelten für uns als verbindlich. Eine Nachprüfung unsererseits muss nicht erfolgen. Konstruktionsänderungen sind vorbehalten und zulässig, sofern hierdurch keine Nutzungsänderung eintritt.
§ 3. Preise und Versand
Es gelten die Preise gemäß Angebot und/oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Wurde keine Auftragsbestätigung erteilt, gilt der Preis als vereinbart, der sich aus den verbrauchten Zeiten und Materialien gem. Preislisten und unseren Stundensätzen ergibt. Sind in der Auftragsbestätigung circa Preise angegeben, gilt das Gleiche wie vorher benannt. Kann der Auftrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. fehlende Maße etc.), innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung nicht bearbeitet werden, kann der Preis den sich verändernden Kostenfaktoren angepasst werden. Ein eventuell gewährter Rabatt kann aus obengenannten Gründen verfallen. Wenn nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise auf Materialien, Beschläge und Zubehörteile die üblicherweise bei uns verwendet werden. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werkstatt Greifswald ex Versandkosten. Alle zum Versand kommenden Artikel werden grundsätzlich auf Kosten des Empfängers gegen Verlust und Beschädigung transportversichert. Wenn keine besonderen Weisungen vorliegen, erfolgt der Versand ohne terminliche Ankündigung. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers. Wir entscheiden über Art und Weise des Versands, außer bei Sonderanweisungen des Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
§ 4. Lieferzeit und Lieferung
Lieferzeiten beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme bzw. mit dem Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens bzw. unseres Einflusses liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Produktionsausschuss und dergleichen im eigenen Betrieb oder bei Zulieferern, verlängern die Lieferzeit angemessen; auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Bei vorgenanntem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche als auch das Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen.
§ 5. Zahlungsbedingungen
Anzahlung: Mit Auftragserteilung werden 50 % des jeweiligen Kaufpreises im Wege der Vorauszahlung (=Anzahlung) fällig. Bei Bootsverdecken und Persenningen sind vorab 100 % zu leisten. Die Durchführung des Auftrages wird solange zurückgehalten, bis der Anzahlungsbetrag eingegangen ist. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, sind wir berechtigt, vom Auftrag bzw. Kauf zurückzutreten. Bei Abholung der Ware: Bei Abholungen ist die Restkaufsumme (=Rechnungsbetrag) sofort in Bar oder mit EC-Kartenzahlung fällig. Bei Geschäften mit Versand: Der Versand oder die Auslieferung erfolgt nach Überweisung und Eingang des Rechnungsbetrages.
Bei Montage von Bootsverdecken, Segeln und Planen: Die Endmontage erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages. Skonto- Abzüge sind nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung zulässig. Eine Bankbürgschaft über die Vorauszahlungssumme kann gestellt werden. Die Kosten für die Bankbürgschaft gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Eine Reklamation ist kein Grund zur Zahlungsaussetzung.
§ 6. Garantie, Gewährleistungen und Transportschäden
a. Garantie und Garantiezeiten
Garantie für Segel und Persenninge wird für den Stand und die Verarbeitung übernommen. Natürlicher Verschleiß ist ausgenommen. Die Garantiezeit für Segel und Persenninge beläuft sich auf 2 Saisons, bei gewerblicher Nutzung auf 1 Saison. Für Handelsware jeglicher Art und Bezüge gilt die gesetzliche Regelung bzw. die des Herstellers.
b. Transportschäden
Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort zu prüfen. Transportschäden oder eine unvollständige Sendung ist unverzüglich dem anliefernden Frachtführer anzuzeigen. Beschädigungen oder Fehlen von Teilen der Gesamtsendung sind vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Alternativ verweigern Sie die Annahme. Ohne schriftliche Bestätigung durch den Frachtführer mit komplettem Namen des Frachtführers ist eine Schadensregulierung nicht möglich.
c. Gewährleistung
Eine Mängelrüge ist nur innerhalb eines Monats, nach dem Zeitpunkt der Auslieferung unter genauer Bezeichnung der Mängel auf schriftlichem Wege möglich. Wird die Ware im Herbst oder Winter geliefert, wenn keine Überprüfung auf Stand der Segel, Sitz der Persenninge oder einwandfreie Funktion der Rollreffanlage stattfinden kann, beginnt die Gewährleistungszeit am darauffolgenden 1. Mai. Die Ware ist uns unverzüglich und unentgeltlich zur Überprüfung der Mängel zuzusenden. Kann die Überprüfung nur am Wasserfahrzeug selbst stattfinden und liegt dieses mehr als 10 km von uns entfernt, ist der Mangel zu allererst per Foto darzustellen. Dieses Foto kann per Post oder per Email zugesandt werden. Kann die Mängelbeseitigung nur am Wasserfahrzeug selbst stattfinden, so ist dieses an einem Werktage in einem Hafen in Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern oder Hamburg innerhalb von 14 Tagen nach Mängelanzeige zu ermöglichen. Dieser Hafen darf nicht weiter entfernt sein, als derjenige Hafen, in dem das Boot lag, als die Persenning montiert wurde. Stellt sich die Rüge als berechtigt heraus, so muss uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung die erforderliche Zeit und Möglichkeit gewährt werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Mängel der Lieferung haften wir durch unentgeltliche Auswechselung oder Nachbesserung solcher Teile, die bei vorschriftsmäßiger Montage und Benutzung infolge von Material- oder Verarbeitungsfehler innerhalb der obengenannten Garantie eintreten. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung entfällt, wenn durch unsachgemäße Selbst- oder Fremdhilfe der Mangel entstanden oder vergrößert worden ist.
d. Stockflecken, Grünspan, Schimmel, Grün-, Algen- und Moosbefall stehen in der Macht des Wetters und der Benutzung und sind von der Garantie ausgeschlossen. Alle verarbeiteten Materialien sind antifungizid ausgerüstet und fachgerecht verarbeitet. Wir können eine Stockflecken-, Schimmel- und Grünspanbildung in verarbeiteten Tüchern und Rohmaterialien herstellerseitig nicht ausschließen. Entsprechende Reinigungssysteme sind über uns erhältlich. Sollte die Reinigung durch uns ausgeführt werden, besteht ein Haftungsausschluss für die von uns ausgeführten Arbeiten.
§ 7. Reinigungen / Garantieablehnung
Aus alters- und/oder materialbedingten Gründen können wir für die Reinigung von Verdecken und Persenningen keine Garantie übernehmen. Wir übernehmen ebenfalls keine Garantie für ein mögliches Einlaufen des Gewebes, bzw. des gesamten Bezuges. Bei älteren Scheiben kann es zur Beeinträchtigung des Scheibenmaterials kommen.
Vereinzelt können die Scheiben aufgrund Ihres Zustandes milchig und/oder Fleckig werden.
§ 8. Export - in NICHT EG LÄNDER
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Kunde selbst die Ware in das Ausland bringen will. Die Mehrwertsteuer wird nur dannzurückgezahlt, wenn uns die abgestempelte „Ausfuhrerklärung“ (AE) zugesandtwird. In EG LÄNDER erfolgt der Versand und die Berechnung an Personen innerhalb der EG, wird die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnet. Eine mehrwertsteuerfreie Lieferung erfolgt nur dann, wenn uns vom Empfänger die erforderliche ID Nummer bekannt ist, oder der Empfänger sich nachweislich um ein seegehendes Schiff handelt.
§ 9. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die Adressdaten, den Bootstyp, den Bootsnamen und den Heimathafen der Besteller und deren Bootes zu speichern, auch zum Zwecke des Versandes von Informationen aus unserem Haus. Die gespeicherten
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. § 11. Eigentum von Kunden auf unserem Gelände
Wir weisen darauf hin, dass das Eigentum von Kunden, welches auf unserem Gelände abgestellt ist, nicht gegen höhere Gewalt oder Einfluss von Dritten versichert ist. Trailer, Boote, Fahrzeuge und weitere, welche auf unserem Grundstück, auch hinter einem verschlossenen oder nicht erschlossenen Tor, zu unserer Bearbeitung abgestellt werden, sind nicht versichert gegen Diebstahl, Vandalismus, Höhere Gewalt und weitere Einflüsse durch Dritte.
§ 12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Greifswald.